Wiedereinführung der Meisterpflicht

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2018 die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag veröffentlicht.

Hierbei geht es um die Auswirkungen der Handwerksnovelle 2004 (Entfall der Meisterpflicht in vielen Gewerken).

Anlass für die Kleine Anfrage sind die Pläne der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in zulassungsfreien Gewerken.

In ihrer Antwort zeichnet die Bundesregierung die Entwicklungen für unterschiedliche Handwerkszweige vor und nach der Novelle nach.

Basis hierfür sind Statistiken, Übersichten und vorliegende Forschungsstudien.

Dabei geht sie insbesondere auf wirtschaftliche Kennzahlen, die Bereiche Ausbildung, Löhne und Einkommen sowie soziale Absicherung ein.

Festzustellen sei ab den Jahren 2008 in den zulassungsfreien Gewerken (Anlage B-Gewerke) ein deutlicher Trend in Richtung Kleinstunternehmen.

Dagegen nahm in den Anlage A-Gewerken (mit Meisterzwang) die Zahl der größeren Unternehmen zu.

Insbesondere der Anteil der Soloselbstständigen sei gerade in den zulassungsfreien Handwerken deutlich angestiegen. Dieser liege über dem der Gesamtwirtschaft.

Insgesamt könne als gesichert gelten, dass die Novellierung der Handwerksordnung die Zahl der Unternehmen in den zulassungsfreien Handwerksbereichen erhöht hat.

Gleiches gelte für Markteintritte sowie für Marktaustritte deregulierter Betriebe (Anlage B-Gewerke).

Zudem sei durch den Rückgang der Unternehmensgrößen auch die Ausbildungsleistung im zulassungsfrei gestellten Handwerksbereich gesunken.

Die Parkettleger sind bei der Forderung der Wiedereinführung der Meisterpflicht grundsätzlich einbezogen. Die Entwicklung der Zahl der Betriebe und Beschäftigten ist in der Tabelle auf Seite 36 aufgeführt.

Zu konkreten Reformüberlegungen äußert sich die Bundesregierung nicht. In diesem Zusammenhang verweist sie auf die laufenden Arbeiten der Koalitionsarbeitsgruppe, die mit der Prüfung einer EU-konformen Einführung des Meisterbriefes für einzelne Berufsbilder betraut ist.

Die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage lesen Sie hier.