Parkettsachverständige sind sich einig, Belegreife von beschleunigten Zementestrichen

Am am 15.06.2022 war der Deutsche Sachverständigentag in Köln.

Dort waren die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Parkettlegerhandwerks sowie die Führungsspitzen des Bundesverbands Parkett und Fußbodentechnik anwesend.

Folgendes wurde einstimmig beschlossen.

Die Belegreife von beschleunigten Zementestrichen (Estrich Typ 2) liegt bei 1,8 CM-% für beheizte und 2 CM-% für unbeheizte Estriche.

Der ausführende Handwerker muss vor dem unkalkulierbaren Risiko bei einer Verlegung auf beschleunigten Estrichen, für die vom Estrichleger, Planer, Bauherrn höhere Feuchtewerte ggf. sogar schriftlich bestätigt werden, geschützt werden.