Antrag zur Wiedereinführung der Meisterpflicht

Im Jahr 2004 fiel im Zusammenhang mit der Novellierung der Handwerksordnung auch im  Parkettlegerhandwerk die Meisterpflicht zur Führung eines Betriebs.

Die Folgen in Bezug auf u.a. die Qualität der Arbeiten sind aus sachverständiger Sicht durchweg negativ. Es ist bis heute ein drastischer Abfall der Qualität von Leistungen zu verzeichnen.

Der Zentralverband Parkett- und Fußbodentechnik sowie seine Innungen haben über Jahre hinweg – im Einklang mit weiteren handwerklichen Spitzenverbänden – die Missstände angemahnt und auf Änderungen gedrungen.

Bisher hat sich die Politik schwer getan, die Forderungen des Handwerks ernsthaft und nachhaltig aufzugreifen. Umso erfreulicher ist es jetzt, dass beim CDU-Parteitag ein Antrag auf Wiedereinführung der Meisterpflicht im Handwerk gestellt wurde. Diesem Antrag wurde mit großer Mehrheit zugestimmt. Eine parteiinterne Arbeitsgruppe wird sich nun des Themas annehmen und Handlungsoptionen prüfen, um dieses Ziel in der neuen Wahlperiode zu erreichen.

Die Problematik betrifft nicht nur Betriebe sondern indirekt auch Endverbraucher. Von daher ist es unverständlich, dass sich nicht auch Parteien anderer Ausrichtung dieses wichtigen Themas annehmen.

Dankenswerterweise werden der Zentralverband und seine Innungen weiterhin gemeinsam mit den handwerklichen Organisationen auf allen Ebenen darauf dringen, dass ihr berechtigtes Anliegen Berücksichtigung findet.