Rückvermeisterung unseres Handwerks

Rückkehr zur Meisterpflicht

Rückvermeisterung bedeutet die teilweise Rückgängigmachung der Handwerksreform aus dem Jahr 2004. Entgegen den Prognosen führte die Streichung der Meisterqualifikation in einigen Berufen zu einem Zusammenbrechen des Lehrstellenmarktes. Außerdem zu einer Überflutung mit Teil-/Schein- sowie Selbstständigen aus fremden Gewerken.

Gründe

Wir brauchen die Rückvermeisterung des Parkettlegerhandwerks aus folgenden Gründen:

1. Stetiges Absinken der Ausbildungszahlen.

2. Starkes stetiges Absinken der Meisterausbildungen. Keine Meister heißt keine Ausbilder in der Zukunft.

3. Gefahrgeneigtheit. Parkett wird als Bodenbelag im Wohnungsbau, in öffentlichen Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Krankenhäusern eingebaut.

4. Die Schadensträchtigkeit. Nicht ausgebildete Einzelunternehmen ohne Befähigungsnachweis wie z.B. Meisterbrief haben in den letzten Jahren in unserem Handwerk auffällig viele Schäden verursacht. Hiervon berichten alle Sachverständigen. Dabei hat auch die Schwere der Schäden und Mängel drastisch zugenommen.

Darum brauchen wir qualifizierte Fachleute

Parkett hat wesentliche Anforderungen nach der europäischen Bauproduktenverordnung zu erfüllen. Diese wesentlichen Merkmale sind Brandschutz, Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz. Außerdem Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung. Weiter der Schallschutz sowie nicht zuletzt eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen.

Insbesondere in der Renovierung sind in den seinerzeit verarbeiteten Bauprodukten Inhaltsstoffe enthalten, die heute als gesundheitsgefährliche Stoffe nach der Gefahrstoffverordnung eingestuft sind. Beim Ausbau dieser Baustoffe ist ein sach- und fachgerechter Umgang von höchster Bedeutung. Im Sinne des Schutzes der Menschen gilt es, derartige Baustoffe zu erkennen und nach dem Ausbau entsprechend zu entsorgen. 

Beispielhaft sind insbesondere PAK-belastete Klebstoffe oder auch asbestfaserhaltige Bodenbeläge genannt.

Genau diese Gefahrgeneigtheit wird jedoch seitens des Wirtschaftsministeriums momentan nicht gesehen! Wir sind aber das Handwerk, welches täglich mit PAK und Asbest in der Renovierung usw. sowie hochchemischen Bauprodukten in Berührung kommt. 

Dem Verbraucherschutz, der im Allgemeinen in Deutschland einen hohen Stellenwert hat, wird man leider in unserem Handwerksberuf aufgrund des Wegfalls des Meisters im Jahre 2004 seitdem nicht mehr gerecht.

Es bleibt nun abzuwarten, ob unsere Politiker den im Jahre 2004 begangen Fehler wieder rückgängig machen. (Die Meisterpflicht war im Jahr 2004 für 53 Gewerke weggefallen).

Die Hoffnung stirbt zu Letzt; vorher aber unser Parkettlegerhandwerk?

Antrag zur Wiedereinführung der Meisterpflicht

Im Jahr 2004 fiel im Zusammenhang mit der Novellierung der Handwerksordnung auch im  Parkettlegerhandwerk die Meisterpflicht zur Führung eines Betriebs.

Die Folgen in Bezug auf u.a. die Qualität der Arbeiten sind aus sachverständiger Sicht durchweg negativ. Es ist bis heute ein drastischer Abfall der Qualität von Leistungen zu verzeichnen.

Der Zentralverband Parkett- und Fußbodentechnik sowie seine Innungen haben über Jahre hinweg – im Einklang mit weiteren handwerklichen Spitzenverbänden – die Missstände angemahnt und auf Änderungen gedrungen.

Bisher hat sich die Politik schwer getan, die Forderungen des Handwerks ernsthaft und nachhaltig aufzugreifen. Umso erfreulicher ist es jetzt, dass beim CDU-Parteitag ein Antrag auf Wiedereinführung der Meisterpflicht im Handwerk gestellt wurde. Diesem Antrag wurde mit großer Mehrheit zugestimmt. Eine parteiinterne Arbeitsgruppe wird sich nun des Themas annehmen und Handlungsoptionen prüfen, um dieses Ziel in der neuen Wahlperiode zu erreichen.

Die Problematik betrifft nicht nur Betriebe sondern indirekt auch Endverbraucher. Von daher ist es unverständlich, dass sich nicht auch Parteien anderer Ausrichtung dieses wichtigen Themas annehmen.

Dankenswerterweise werden der Zentralverband und seine Innungen weiterhin gemeinsam mit den handwerklichen Organisationen auf allen Ebenen darauf dringen, dass ihr berechtigtes Anliegen Berücksichtigung findet.